Die Bindung oder Zugehörigkeit


Das erste und wichtigste System ist für uns meist die Familie. Nach Bert Hellinger haben alle Mitglieder einer Familie das gleiche Recht auf Zugehörigkeit und sind nach dem Familiengesetz ebenbürtig. Aus dem System Ausgeschlossene müssen wieder in die Familie aufgenommen werden. Das Kollektive beim Familienstellen duldet keinen Ausschluss.

Im Guten wie im Bösen ist der Einzelne über mehrere Generationen hinweg mit seiner Familie verbunden. Auch wenn diese Bindung für gewöhnlich unbewusst bleibt, ist sie oft viel intensiver als wir auf den ersten Blick vermuten würden.

Vor dem systemischen Hintergrund im engeren Rahmen gehören zur Familie Vater, Mutter, Kinder. Zu den Kindern zählen auch früh verstorbene, totgeborene und abgetriebene Kinder. Weiter gehören dazu die Geschwister der Eltern, die Eltern der Eltern (Großeltern) und so weiter, oft viele Generationen zurück.

Es können weiter dazugehören diejenigen, die Platz gemacht haben: also vorherige Partner der Eltern und Kinder aus vorangegangenen Ehen. Manchmal gehören andere weiter entferntere Personen dazu, die eine besondere Rolle im Leben der Betroffenen gespielt haben, z.B. Kriegskameraden oder Lebensretter oder auch Adoptiveltern.

Wird jemand ausgeschlossen, aus welchen Gründen auch immer, dann wird er aufgrund eines Gewissens in der Gruppe noch einmal vertreten. Dies ist ein systemischer Wiederholungszwang, der bewirkt, dass ein anderer aus der Gruppe diesen Ausgeschlossenen später vertritt. Oftmals erkennt man, dass es sich um Ausgeschlossene handelt, wenn es um ein Familiengeheimnis geht: Da gab es mal ein Kind ..... . Der Onkel war wohl ein Säufer ..... . Der Bruder war irgendwie im Knast ..... . Hier gibt es in vielen Familien irgendetwas zu entdecken.

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© Karin Schubart